Beratung, Diagnostik und Behandlung Neurochirurgische Facharztpraxen werden von einem Facharzt der Neurochirurgie geleitet, der in der Regel eine Kassenarztzulassung hat. Damit steht allen Kassenpatienten der Zugang zur ambulanten neurochirurgischen Behandlung offen.
Ein neurochirurgischer Facharzt hat, bevor er sich als Kassenarzt niederläßt, in der Regel eine mindestens 5 jährige Ausbildung zum Neurochirurgen, meistens auch eine länger währende Tätigkeit an einem neurochirurgischen Krankenhaus mit entsprechender operativer Erfahrung und Umgang mit Patienten. Zumeist war er über mehrere Jahre in Oberarztfunktion tätig. Gegenwärtig sind in Deutschland 120 Neurochirurgen in Fachpraxen tätig. Neurochirurgen sind zur Diagnose und Behandlung von Erkrankungen des Nervensystemes ausgebildet. Ihre zentrale Aufgabe ist die umfassende fachspezifische Behandlung von Patienten: - Diagnoseerstellung mittels geeigneter Untersuchungstechniken, die weiter unten aufgeführt werden.
- Beurteilung der individuellen Erkrankung
- Beratung des Patienten bezüglich seiner Erkrankung mit
- Therapievorschlägen und der Möglichkeit die entsprechenden Therapien auch selbst durchzuführen. In besonderen und seltenen Fällen wird der Patient auch an eine entsprechende spezielle neurochirurgische
- Einrichtung weitervermittelt, z. B. Belegklinik, die der Neurochirurg in der Regel selbst mit betreut, oder an ein großes neurochirurgisches Zentrum, z. B. eine Universitätsklinik.
Die wichtigsten Symptome, weswegen ein Neurochirurg aufgesucht wird, sind in der Regel Schmerzen, die vom Rücken in das Bein ausstrahlen, zum Teil mit Ausfallserscheinungen , zum Beispiel Gefühlsstörungen, Muskelabschwächungen, Blockierungen etc., Beschwerden, die von der Halswirbelsäule in die Arme ausstrahlen und Kopfschmerzen mit Schwindelerscheinungen und anderweitigen Ausfallserscheinungen am Kopf. Diese drei großen Symptomgruppen werden von ca. 80% der Patienten vorgetragen.
Zur Erstellung einer Diagnose, d.h. einer klaren Einordnung der Erkrankung, was für eine weitere Therapie notwendig ist, erfolgt ein ausführliches Gespräch bezüglich der Krankheitsgeschichte, eine ausführliche neurologische Untersuchung sowie gegebenenfalls Zusatzuntersuchungen wie elektrophysiologische Untersuchung, welche zum Beispiel die Gehirnströme messen, Nervenfunktionsleitungen oder Ausfallserscheinungen, die Durchgängigkeit von Blutgefäßen sowieRöntgenuntersuchungen mit und ohne Kontrastmittel und gegebenenfalls ausführliche Laboruntersuchungen. Nach Diagnoseerstellung wird der Neurochirurg mit dem Patienten im Gespräch eine Beurteilung der Erkrankung vornehmen, ihm mögliche Behandlungsmöglichkeiten vorschlagen und nach gemeinsamer Wahl einer Therapiemöglichkeit, die entsprechende Therapie durchführen. Zur Durchführung der Behandlung stehen dem Neurochirurgen ein weites Spektrum von Möglichkeiten aufgrund seiner langjährigen Ausbildung zur Verfügung: Konservative Möglichkeiten, d.h. nicht invasive Maßnahmen, die es ermöglichen, ohne Operation das Krankheitsgeschehen zu behandeln: Dazu sind physiotherapeutische Behandlungen wie Wärme- und Kälteanwendung, Bewegungsübungen, Elektrotherapie und Anderes möglich. Eine gezielte medikamentöse Behandlung kann durchgeführt werden. Begleitend sind psychosomatische Therapieformen wie Entspannungstraining und Gespräche möglich. Es besteht die Möglichkeit, über Neuraltherapie und örtliche Einspritzung von Medikamenten eine Linderung zu verschaffen.
Darüberhinaus ist der Neurochirurg umfassend ausgebildet und als Facharzt dazu befähigt, operative Eingriffe am peripheren Nervensystem durchzuführen, d. h. bei Verletzungen und Einengungen von Nerven am Handgelenk, am Ellenbogen und an sonstigen Stellen im Körper eine entsprechende operative Entlastung und Behandlung durchzuführen; desgleichen beherrscht er das ganze Spektrum der operativen Behandlung bei Nervenbeeinträchtigung durch Bandscheiben an der Wirbelsäule, entweder durch Laseroperationen, die Absaugverfahren oder mit mikrochirurgischer Technik oder auch perkutan und endoskopisch ohne große Wundöffnung; Neurochirurgen sind in der Lage stabilisierende Wirbelsäuleneingriffe durchzuführen. Der Neurochirurg ist unter den meistenVoraussetzungen in der Lage diese Dinge ambulant durchzuführen. Sollten bestimmte Dinge gegen eine ambulante Durchführung sprechen, sind diese Verfahren in einer Belegklinik möglich bzw. an speziellen neurochirurgischen Zentren, die der behandelnde Neurochirurg gerne weiter vermittelt. Neurochirurgen, die auch als Belegärzte tätig sind, können so den Patienten von der Diagnosestellung über die operative Behandlung im Krankenhaus bis zur anschließenden Wiedereingliederung in das Berufsleben als Arzt betreuen. Neurochirurgische Fachärzte sind in der Lage ambulante Rehabilitationsmaßnahmen bei Schädel-Hirnverletzten mit Störungen am zentralen Nervensystem, d. h. mit Ausfallserscheinungen der Gehirnleistung, entsprechend zu betreuen und die notwendigen Maßnahmen zu koordinieren und zu überwachen. So ist es möglich, Patienten unmittelbar nach Krankenhausaufenthalten bis zur Berufseingliederung durchgehend, federführend zu betreuen.
Neurochirurgische Fachärzte haben aufgrund ihrer Ausbildung weitreichende Kenntnisse und Fähigkeiten in allen Formen der Behandlung chronischer Schmerzzustände. Zum Teil sind sie kooperativ in Schmerzambulanzen tätig oder haben eine eigene Schmerzsprechstunde.
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